Coaching für Konfliktlösung
& empathische Kommunikation

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching & Training

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Coaching-/Training-Veranstalterin Hélène Schneider-Hennes / Coaching Hélène Schneider-Hennes nach diesem Vertrag mit ihren Vertragspartner:innen, nachstehend "Auftraggebende“ und / oder „Klient:innen“  genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden den Auftraggebenden / Klient:innen schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die Auftraggebenden / Klient:innen nicht in Textform Widerspruch erheben. Die Auftraggebenden / Klient:innen müssen den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Coachin / Veranstalterin absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Coachin / Veranstalterin bietet Coachingsitzungen und Trainings an. Trainings können von mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmende besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots, Veranstaltungsortes, Veranstaltungstermins, wird von der Coachin / Veranstalterin unter anderem in ihren Geschäftsräumen, ihrer Internetpräsenz und von diesen sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages sind Coaching, Training und Beratungsleistungen. Insbesondere wird vereinbart:

 a) Die mit Coaching Hélène Schneider-Hennes abgeschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge, bei denen eine bestimmte Leistung geschuldet wird, und nicht ein konkreter Erfolg (gemäß § 611 BGB).

b) Die ausgegebenen Unterlagen (Tools, Handouts o. a.) dürfen nicht an andere weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt werden oder für eigene Schulungen verwendet werden. Sie unterliegen dem Copyright und Eigentumsvorbehalt der Coachin.

c) Als seriöse Trainerin, Beraterin und Coachin lege ich höchsten Wert auf einen fairen, verantwortungsvollen Umgang mit meinen Klient:innen und Auftraggebenden. Durch die Verwendung des Siegels „Qualität - Transparenz - Integrität“ verpflichte ich mich, ethische Grundsätze gemäß dem „Berufskodex für die Weiterbildung“ einzuhalten. Ich erwarte von den Teilnehmenden ebenso einen fairen und verantwortungsvollen Umgang miteinander während der Veranstaltungen.

 

 3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit der Coachin / Veranstalterin kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2 Alle Teilnehmende erhalten nach Eingang ihrer Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3 Bei Einzelcoachings legen die Vertragspartner:innen gemeinsam fest, wo (bzw. „wie“ z.B. via Zoom oder in Präsenz) das Coaching stattfindet.

 3.4 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit mir gegen Zahlung einer Bearbeitungs-/Stornogebühr für gegenstandslos erklärt werden.

3.4.1. Storno / Umbuchung

 Für Privatpersonen

Klient:innen können einen zugesagten Termin bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei absagen. Andernfalls entsteht eine Ausfallvergütung in Höhe des vollen Honorars.

Wenn Du erkrankt bist oder durch einen Unglücksfall verhindert bist, nimm bitte frühzeitig Kontakt mit mir auf, damit wir Deinen Termin umbuchen können.


Für Unternehmen

 

a) Storno/Umbuchung mit Attest: Ab 6 Werktage vor Seminarbeginn entstehen 35€ Bearbeitungsgebühr.

b) Bei Stornierungen ohne attestierte Erkrankung oder aus anderen Gründen gilt folgende Stornokostenregelung:
  • Storno/Umbuchung: 10 Wochen bis 45 Tage vor Trainingsbeginn: 35€ Bearbeitungsgebühr.
  • Storno/Umbuchung: 45 Tage bis 7 Werktage vor Trainingsbeginn: 60% der Seminarkosten.

 c) Bei Stornierung oder Nichtzahlung ohne vorherige Stornierung ab 6 Werktagen vor Trainingsbeginn, am Trainingstag oder nach Trainingsbeginn wird der gesamte Trainingsbetrag fällig.

d) Bei einer Teilnehmendenanzahl über 6 Personen bleibt der vereinbarte Preis für das Training unverändert, auch wenn einzelne Teilnehmende aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen können.

 

3.4.2 Krankheit / Unfall oder technische Störungen bei Zoom-Veranstaltungen:


a)
Sollten technische Schwierigkeiten (PC, Internet, Kamera, Ton) bei einem Zoom-Meeting auftreten und Du dadurch nicht an der geplanten Online-Veranstaltung teilnehmen können, bitte ich um sofortige Benachrichtigung. (Bitte prüfe und teste Dein System (PC, bzw. Laptop/Notebook und Kamera und Microphon) schon vor dem Buchen des Workshops und auch nochmal eine Woche vor dem Meeting, ob alles einwandfrei funktioniert und keine Störungen vorliegen. Zoom selbst bietet Testmöglichkeiten.) Bei Absage am Tag des Meetings oder bei undurchführbarem Meeting oder bei Nichterscheinen ist eine Stornogebühr von 35,00€ fällig. In jedem Fall wird der Betrag zurück überwiesen, wobei die eventuell fällige Stornogebühr einbehalten wird. Das Workbook unterliegt dem Widerrufsrecht und kann, sofern vom Widerrufsrecht kein Gebrauch gemacht wird, nach Einbehaltung der Stornogebühr im Besitz der Auftraggebenden verbleiben.

b) Gib bitte Absagen aufgrund von Krankheit umgehend per Email bekannt. Bei Absagen am Tag des Meetings aufgrund von Krankheit oder eines Unglücksfalls oder bei Nichterscheinen ist eine Stornogebühr von 35,00€ fällig. In jedem Fall wird der Seminarbetrag zurück überwiesen, wobei die eventuell fällige Stornogebühr einbehalten wird.


3.5 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließe ich mit der für die Auftraggebenden verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich.

3.6 Ich behalte mir vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.7 Das Rücktrittsrecht besteht für mich jedoch nur, wenn ich die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und den Auftraggebenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet habe. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

3.8 Zusätzlich erstattet Coaching Hélène Schneider-Hennes pauschal den Buchungsaufwand der Auftraggebenden, sofern diese von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet zu dem spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle von Coaching Hélène Schneider-Hennes zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Auftraggebenden und Klient:innen können per Überweisung, in bar oder per PayPal ihrer Zahlungspflicht nachkommen..
Besondere Zahlungsbedingungen:
4.3 Sämtliche Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Coaching Hélène Schneider-Hennes ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.


4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die Coaching Hélène Schneider-Hennes auf ausdrücklichen Wunsch der Auftraggebenden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5 Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG Kleinunternehmerregelung

 5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Coaching Hélène Schneider-Hennes und den Auftraggebenden / Klient:innen.

5.2 Im Krankheitsfall oder bei Vorliegen Höherer Gewalt stellt Coaching Hélène Schneider-Hennes die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

 6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Teilnehmende verhalten sich vertragswidrig, wenn sie ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stören oder sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhalten, sodass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich Coaching Hélène Schneider-Hennes vor, die Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen. Coaching Hélène Schneider-Hennes behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwands bleibt der Auftraggebenden unbenommen.

6.2 Die Coachin / Trainerin ist gegenüber den Auftraggebenden für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3 Klient:innen und Teilnehmende verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist die Coachin / Trainerin berechtigt, ohne Rückzahlungsverpflichtung die Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen oder die Coachingsitzung abzusagen.

6.4 Vor der Veranstaltung muss die Coachin / Trainerin über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit die entsprechende Auftraggebende bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.5 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Coachin / Trainerin berechtigt, die betreffende Auftraggebende von der Veranstaltung auszuschließen. Die Coachin / Trainerin behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt der Auftraggebenden unbenommen.

6.6 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jede Auftraggebende nur im Rahmen ihrer eigenen Unfallversicherung versichert.

7. Verschwiegenheitspflicht


Die Coachin wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details der Klient:innen aus den Coaching-Sitzungen.

Außerdem verpflichtet sich die Coachin / Trainerin, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftraggebenden Stillschweigen zu bewahren.

8. Haftung

 8.1 Die Veranstalterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertreterinnen haftet die Veranstalterin in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 9. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

10. Sonstige Bestimmungen

 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Berlin, 01.03.2024

 

 
 
 
 
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